So funktioniert's
Für die Monatsabrechnung nach § 302 SGB V reichen Sie Ihre Rezepte bis zum Letzten eines Monats per Einschreiben oder persönlich bei uns ein.
Ca. 80 % der Summe wird Ihnen sofort als Verrechnungsscheck oder Überweisung (2 Tage nach Erhalt) ausgezahlt, die restlichen 20 % mit der folgenden Monatsauszahlung.
Sie profitieren schon im ersten Monat Ihrer Mitgliedschaft von unserer schnellen und günstigen Abwicklung.
Die Mitglieder stellen 1 % ihres monatlichen Umsatzes für die Vorauszahlung zur Verfügung. Diese bleibt Eigentum der Mitglieder und wird ausgezahlt, sobald unsere Dienstleistung nicht mehr in Anspruch genommen wird.
Ihre Vorteile
- Sie arbeiten nur mit EINER Stelle zusammen, die alle anfallenden Arbeiten für Sie übernimmt.
- Ihre Aufgabe ist es lediglich, Ihre Rezepte bei uns einzureichen, die komplette Verwaltungsarbeit übernehmen wir.
- Sie können sich ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren.
- Persönliche Betreuung mit langjähriger Erfahrung.